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E-Bike 30 km/h Zulassung: 5 wichtiger Punkt für S-Pedelecs

Gesetzliche Definition und Konsequenzen

Sie träumen von einem Elektrofahrrad, das Sie schneller als die erlaubten 25 km/h durch den Verkehr bringt? Ein Geschwindigkeitspedelec, ein S-Pedelec, das über 30 km/h und mehr erreicht, ist eine verlockende Option. Bevor Sie jedoch Ihren Einkauf tätigen, ist es ratsam, die rechtlichen Eckdaten zu überprüfen. Diese schnellen E-Bikes sind keine Fahrräder mehr, sondern Kleinkrafträder. Diese schnell zu fahrenden Pedelecs verursachen schon in Deutschland erheblich mehr Probleme als reguläre Fahrräder. In der nachfolgenden Checkliste werden die fünf wichtigsten Punkte erläutert, die Sie über Vermarktung und Nutzung eines S-Pedelecs auf dem Laufenden sein müssen:

Das erste ist das einfachste: ein Verständnis der gesetzlichen Definition. Eine feine Linie ist sicherlich die folgende: Ein Pedelec ist sicherlich kein Fahrrad mehr, sobald dieses mit Treten fahrende E-Fahrrad die 25 km/h überholt, jedoch nur 45 km/h erreicht. Dann wird die Ware rechtlich als Kleinkraftrad der automobilen Klasse L1e-B eingestuft. Im Gegensatz zu einem herkömmlichen Pedelec, das zusätzlich als Fahrrad gilt, verpflichtet das S-Pedelec den Besitzer zur Teilnahme am Straßenverkehr. Der Unterschied ist in der Kraft des Motors und in der unterstützten Geschwindigkeit zu sehen. Die Schiebehilfe ist auf 6 km/h begrenzt und die Unterstützung des Motors endet erst bei 45 km/h.

Rechtliche Rahmenbedingungen: Führerschein, Versicherung und Kosten

Die Klassifizierung als Kleinkraftrad schreibt die Einhaltung direkter und unvermeidlicher Regeln für die Lizenz und den Abschluss einer Versicherung vor. Ohne dieses unerlässliche Wissen fahren Sie nicht nur illegal, sondern auch unversichert. Die Folgen eines Unfalls können zu katastrophalen rechtlichen und finanziellen Sanktionen führen. Daher sollte der Fahrer vor dem Kauf ein Bewusstsein für diese Regeln entwickeln. Die laufenden Kosten sind niedrig, im Vergleich zu den Ersparnissen, die Sie gegenüber einem Auto erzielen, aber sie existieren. Dazu gehören:

Führerscheinpflicht

Der Fahrer benötigt mindestens die Fahrerlaubnis der Klasse AM. Ein weiterer großer Vorteil: Wenn Sie einen Autoführerschein der Klasse B haben, enthält er automatisch die AM-Fahrerlaubnis. Das Mindestalter für die AM-Führerscheinprüfung in Deutschland ist 15 Jahre.

Versicherungspflicht

Jedes S-Pedelec muss gegen Haftpflichtschäden versichert sein. Als Beweis müssen Sie das Versicherungskennzeichen an Ihrem S-Pedelec am Heck anbringen. Dieses ist jährlich zu erneuern, hat jedes Jahr eine andere Farbe und ist von März bis Ende Februar des Folgejahres gültig. Ein guter Tipp zum Sparen von Versicherungsgeld ist, online zuerst über Vergleichsportale die Tarife zu prüfen.

E-Bike 30 km/h Zulassung: 5 wichtiger Punkt für S-Pedelecs

Technische Vorschriften und Verkehrsregeln

  • Fest installierte Beleuchtungsanlage

    Abnehmbare Batterieleuchten sind nicht zulässig, daher benötigen S-Pedelecs eine vom Kraftfahrt-Bundesamt zugelassene, fest montierte Lichtanlage, die ebenfalls von dessen Akku versorgt wird. Diese Anlage beinhaltet einen Scheinwerfer, Rücklicht und ein Bremslicht.

  • Rückspiegel

    Ein Rückspiegel auf der linken Seite ist verpflichtend, um den Verkehr hinter sich auch auf höherem Tempo sicher im Blick zu haben.

  • Hupe

    Vorgeschrieben ist eine elektrische Hupe, eine Klingel ist nicht erlaubt. Die Hupe ersetzt die Fahrradklingel.

  • Stabile Bremsen

    Zwei voneinander unabhängige Bremsen sind obligatorisch, für das S-Pedelec werden starke hydraulische Scheibenbremsen benötigt, die selbst bei 45 km/h ein sicheres Abbremsen ermöglichen.

  • Seitenständer

    Die Konstruktion muss so sein, dass der Ständer sich automatisch einklappt, wenn man das Fahrzeug bewegt, oder er muss ein Weiterfahren verhindern, um Unfälle beim Losfahren zu vermeiden.

Merkmal Standard-Pedelec (max. 25 km/h) S-Pedelec (max. 45 km/h)
Hupe Klingel Hupe (elektrisch)
Spiegel nicht notwendig Rückspiegel (links)
Beleuchtung StVZO-Zulassung fest installiert und zugelassen
Kennzeichen nein ja

Hier die schärfste Einschränkung im Alltag: Diese Regeln sind auch der Hauptgrund, warum sich für viele Käufer ein S-Pedelec nicht lohnt. Darüber hinaus ist es unerlässlich, zu wissen, wo Sie fahren dürfen und welche Schutzausrüstung erforderlich ist, um hohe Strafen und gefährliche Situationen zu vermeiden. Sie sind im Vergleich zu einem Fahrrad deutlich stärker eingeschränkt.

  • Keine Radwegnutzung

    S-Pedelecs sind auf Radwegen grundsätzlich verboten. Sie müssen für gewöhnlich auf der Straße fahren und den Straßenverkehr mit Autos und Motorrädern teilen. Ausnahme: Ein Radweg ist durch das Zusatzzeichen „Mofas frei“ ausdrücklich für Kleinkrafträder freigegeben.

  • Helmpflicht

    Einen geeigneten Schutzhelm zu tragen ist gesetzlich vorgeschrieben. Ein einfacher Fahrradhelm reicht hier nicht aus. Es muss ein Helm gemäß ECE-Norm R 22.05 oder neuer für Krafträder geprüft und genehmigt sein.

  • Kindertransport

    Das Mitführen von Kindern in Anhängern ist gesetzlich verboten. Nur wenn der Kindersitz für S-Pedelecs zugelassen ist und der E-Bike-Hersteller ihn ausdrücklich erlaubt, dürfen Kinder transportiert werden.

  • Wald und Wiesen

    Das Fahren im Wald und auf Feldwegen ist in der Regel verboten. Dieses wird durch die Landesforstgesetze und kommunalen Satzungen reguliert.

Modellauswahl: Das ENGWE M20 als Option

ENGWE M20

75KM+75KM Doppelfederung E-Bike

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Um ein S-Pedelec zu erwerben, das Ihren Anforderungen entspricht, sollten Sie folgende Aspekte berücksichtigen: Wählen Sie ein Modell, das alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt, aber gleichzeitig auch auf Komfort, Reichweite und Qualität abzielt. ENGWE ist eine Marke, die sich auf leistungsfähige und sogar abenteuerlustige E-Bikes konzentriert. Wenn Sie also nach einem Modell für den täglichen Gebrauch und das Fahren in schwierigem Gelände suchen, wählen Sie mit dem ENGWE M20 das Richtige.

E-Bike 30 km/h Zulassung: 5 wichtiger Punkt für S-Pedelecs

Das S-Pedelec wurde mit der Mühelosigkeit des Fahrens, der Sicherheit und Kontrolle entwickelt. Doppelten Federungskomfort bietet das duale Federungssystem, einschließlich des hydraulischen Stoßdämpfers vorne und des Luftdämpfers hinten. Bei weitem mehr als die doppelte Stoßdämpfung eines Standard-E-Bikes. Das optionale 48V 26Ah Doppelbatteriesystem lässt Reichweitenangst verschwinden, mit einer beispielhaften maximalen Reichweite von 75 km + 75 km. Die 20*4.0-Zoll-dicken dreilagigen Fat-Tires und das zuverlässige Doppelscheibenbremssystem sorgen für eine stabile und sichere Fahrt. Folgend sind die Spezifikationen des ENGWE M20 zu finden:

  • Motor: bürstenloser 55 N.m Motor.
  • Akku: 48V 13Ah oder 48V 26Ah optional (Doppelakku).
  • Federung: Doppelte Federung.
  • Bremsen: 160mm mechanische Scheibenbremsen vorne und hinten.
  • Schaltung: Shimano 7 Gänge.

Beachten Sie, dass, um ein derartiges Modell als S-Pedelec in Deutschland fahren zu dürfen, sicherzustellen ist, dass das Modell eine offizielle Fahrzeuggenehmigung als Kleinkraftrad (L1e-B) besitzt und mit den notwendigen CoC-Papieren (Certificate of Conformity) geliefert wird. Abgesehen davon wären auch andere renommierte S-Pedelec-Produzenten auf dieser speziellen Marktlinie Stromer, Riese & Müller, Specialized und Flyer.

E-Bike 30 km/h Zulassung: 5 wichtiger Punkt für S-Pedelecs

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Was sind die jährlichen Kosten?

Die finanzielle jährliche Haftpflichtversicherung, die ca. 40-70 Euro beträgt, und die derzeitigen Kosten für das Aufladen des Akkus des S-Pedelecs.

Brauche ich wirklich einen S-Pedelec-Helm?

Ja, Sie müssen Helme verwenden, die den Standard ECE-Norm R 22.05 oder später erfüllen, so wie Motorradhelme oder Rollerhelme zertifiziert werden müssen.

Darf ich mein S-Pedelec tunen, um noch schneller zu fahren?

Nein. Alle technischen Änderungen, die eine Leistungssteigerung bewirken, führen zum Erlöschen der Betriebserlaubnis und des Versicherungsschutzes und sind strafbar.

Mit den geeigneten Informationen wird Ihr S-Pedelec zu einer schnellen, effizienten und unterhaltsamen Stadtmobilitätsoption.

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